Rechtsprechung
   OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 D 73/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22582
OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 D 73/21 (https://dejure.org/2021,22582)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.07.2021 - 2 D 73/21 (https://dejure.org/2021,22582)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 2 D 73/21 (https://dejure.org/2021,22582)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,22582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; StAG § 12 Abs. 1
    Einbürgerung; Eltern; Flüchtling; Hinnahme; Identifikationsnummer; Identität; Konsulat; Mehrstaatigkeit; Reiseausweis; Staatsangehörigkeit; Türkei; unzumutbar; Pkh-Beschwerde; Hinnahme von Mehrstaatigkeit; fehlender Identitätsnachweis

  • rechtsportal.de

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; StAG § 12 Abs. 1
    Voraussetzungen der Identitätsklärung für Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 D 73/21
    [Vgl BVerwG, Urteil vom 1.9.2011 - 5 C 27.10 - juris] Nach diesen Maßstäben ist die Identität des Klägers nicht geklärt, da entsprechende Unterlagen nicht vorliegen.

    [Vgl. BVerwG, Urteil vom 1.9.2011 - 5 C 27.10 - juris] Den Identitätsnachweis muss im Übrigen sogar ein Einbürgerungsbewerber - ggfs. mit Erleichterungen bei der Beweisführung und unter deren Berücksichtigung bei der Mitwirkungspflicht - erbringen, dem die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde.

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19

    Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 D 73/21
    [Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2020 - 1 C 36.19 - juris] Das Merkmal der Identitätsklärung dient gewichtigen sicherheitsrechtlichen Belangen der Bundesrepublik Deutschland und ist Ausgangspunkt für die Prüfung weiter Einbürgerungsmerkmale.

    [Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2020 - 1 C 36.19 - juris] Zum anderen bildet die Identitätsprüfung auch eine notwendige Voraussetzung der in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. § 12a StAG und § 11 StAG vorgesehenen Sicherheitsüberprüfung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2016 - 19 A 286/13

    Klärung der Identität des Einbürgerungsbewerbers als zwingende Voraussetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 D 73/21
    [Vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.9.2016 - 19 A 286/13 - m.w.N.].
  • BVerwG, 21.02.2013 - 5 C 9.12

    Anspruchseinbürgerung; Einbürgerung; Ermessenseinbürgerung; Entlassung aus

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 D 73/21
    [Vgl. BVerwG, Urteil vom 21.2.2013 - 5 C 9.12 - juris].
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2021 - 4 LB 7/20

    Einbürgerung eines anerkannten Asylbewerbers in den deutschen Staatsverband

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 D 73/21
    [Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2021 - 1 C 26.19 - OVG Schleswig, Urteil vom 20.4.2021 - 4 LB 7/20 - juris] Die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Auslandsvertretung gehört zu den grundsätzlich objektiv gerechtfertigten und daher zumutbaren Verfahrensanforderungen.
  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 26.19

    Visaerteilung

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 D 73/21
    [Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2021 - 1 C 26.19 - OVG Schleswig, Urteil vom 20.4.2021 - 4 LB 7/20 - juris] Die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Auslandsvertretung gehört zu den grundsätzlich objektiv gerechtfertigten und daher zumutbaren Verfahrensanforderungen.
  • OVG Saarland, 31.10.2022 - 2 A 275/21

    (Anforderungen an das in VwGO § 124a Abs 4 S 4, Abs 5 S 2 geforderte

    [Beschluss des Senats vom 15.7.2021 - 2 D 73/21 -].

    [vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 29.1.2021 - 2 K 482/19 - (ablehnende PKH-Entscheidung); Beschluss des Senats vom 15.7.2021 - 2 D 73/21 - (PKH-Beschwerde)] Im Hinblick auf den Vortrag des Klägers, er kenne niemanden, der ihm eine ID-Nr. zur Verfügung stellen würde, ist zu bemerken, dass bereits im Beschluss des Senats vom 15.7.2021 - 2 D 73/21 - dieses Vorbringen aufgegriffen und dem entgegengehalten wurde, dass der volljährige Kläger die Kontaktaufnahme mit dem türkischen Konsulat auch ohne seine Eltern bewerkstelligen könnte und die erforderlichen Erklärungen im eigenen Namen abgeben kann.

  • OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 7/22

    Klärung der Identität bei einem Einbürgerungsbewerber

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.10.2022 - 2 A 275/21 - und vom 15.7.2021 - 2 D 73/21 -, juris].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2022 - 19 E 64/22

    Mitwirkungsobliegenheiten eines Einbürgerungsbewerbers im Hinblick auf die

    OVG Saarland, Beschluss vom 15. Juli 2021 - 2 D 73/21 -, juris, Rn. 11; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 -, BVerwGE 140, 311, juris, Rn. 20 f.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht